Die nachfolgenden ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten in Verbindung mit dem Behandlungsvertrag über Hebammenhilfe und konkretisieren die dort getroffenen Regelungen zur Leistungserbringung und Zusammenarbeit.
1. Die Hebamme ist telefonisch und per Nachricht erreichbar:
2. Außerhalb der genannten Zeiten können Nachrichten hinterlassen werden, die am nächsten Werktag beantwortet werden. In medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte an:
1. Termine werden grundsätzlich per SMS oder Messenger-Dienste (z.B. Signal) vereinbart. Die Versicherte wird hierüber bei der ersten Kontaktaufnahme informiert.
2. Die Betreuung erfolgt in der Regel in den Praxisräumen der Hebamme (Präsenztermine).
3. Hausbesuche werden durchgeführt:
4. Die Versicherte wird gebeten, wenn möglich Präsenztermine in der Praxis wahrzunehmen, da diese für beide Seiten effizienter und qualitativ hochwertiger sind.
1. Telefonische Beratungen stellen eine abrechenbare Leistung dar und müssen von der Versicherten schriftlich quittiert werden.
2. Die Vergütung telefonischer Beratungen durch die gesetzliche Krankenversicherung ist eingeschränkt. Die Hebamme behält sich vor, bei häufiger telefonischer Beratung die entstehenden Kosten nach § 2 Abs. 7 des Behandlungsvertrages privat in Rechnung zu stellen, soweit diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
3. Die Hebamme bevorzugt aus Qualitätsgründen Präsenztermine in der Praxis oder Hausbesuche im Rahmen des Wochenbetts und bittet die Versicherte, telefonische Beratungen nur in begründeten Ausnahmefällen in Anspruch zu nehmen.
1. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Die Versicherte verpflichtet sich, vereinbarte Termine einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen.
2. Eine Terminabsage gilt als rechtzeitig, wenn sie spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt.
3. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) oder Nichterscheinen ohne Absage wird gemäß § 2 Abs. 6 des Behandlungsvertrages eine Ausfallgebühr in Höhe von 60,00 € privat in Rechnung gestellt.
4. Von der Ausfallgebühr wird abgesehen, wenn:
5. Die Ausfallgebühr dient dem Ausgleich des Verdienstausfalls der Hebamme, da kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht anderweitig vergeben werden können.
1. Für die Teilnahme an Kursen (z.B. Geburtsvorbereitungskurse) können teilweise Kosten anfallen, insbesondere für die Teilnahme von Partnern/Partnerinnen oder Begleitpersonen.
2. Die Kosten für die Teilnahme der Versicherten selbst werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Kosten für Partner/Partnerinnen oder Begleitpersonen müssen privat getragen werden, da diese nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind.
3. Die Höhe der Kursgebühren wird vor Kursbeginn transparent mitgeteilt. Die Kursgebühren für Partner/Partnerinnen sind vor Kursbeginn zu entrichten.
4. Keine Rückerstattung bei Nichtteilnahme: Sollte der Partner/die Partnerin oder die Begleitperson am Kurstag verhindert sein oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen können, erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Kursgebühr. Dies gilt auch bei:
5. Die Versicherte wird über diese Regelung vor Kursbeginn ausdrücklich informiert und bestätigt mit ihrer Anmeldung bzw. Zahlung der Kursgebühr, dass sie davon Kenntnis genommen hat.
1. Die Hebamme hat Anspruch auf Urlaub und Erholungszeiten. Geplante Abwesenheiten werden der Versicherten rechtzeitig mitgeteilt.
2. Die Hebamme ist bemüht, während ihrer Abwesenheit eine Vertretung durch qualifizierte Kolleginnen sicherzustellen. Eine Vertretung kann jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden.
3. Im Falle einer Vertretung wird die Versicherte über die vertretende Hebamme informiert und erhält deren Kontaktdaten.
4. Sollte keine Vertretung zur Verfügung stehen, wird die Versicherte hierüber rechtzeitig informiert. In diesem Fall kann die Versicherte:
5. Die Hebamme haftet nicht für Leistungen, die von Vertretungskolleginnen erbracht werden. Diese begründen ein eigenständiges Behandlungsverhältnis zwischen der Versicherten und der vertretenden Hebamme.
1. Diese ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Behandlungsvertrages über Hebammenhilfe.
2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Mit ihrer Unterschrift auf dem Behandlungsvertrag bestätigt die Versicherte, dass sie diese ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert hat. Insbesondere bestätigt sie:
Stand: Februar 2026
Hinweis: Diese ergänzenden AGB sind zusammen mit dem Behandlungsvertrag über Hebammenhilfe zu lesen und gelten nur in Verbindung mit diesem. Bei Widersprüchen zwischen Vertrag und AGB gelten die Regelungen des Behandlungsvertrages.